gefragt von administrator am 30.11.1999

Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung

Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung

Hat ein Mieter nach der Kündigung wegen Mietrückständen und Erhebung der Räumungsklage zwar innerhalb der Schonfrist, aber erst Verkündung des Räumungsurteils die Mietrückstände bezahlt, kann der Mieter gegen das Räumungsurteil keine Vollstreckungsgegenklage mehr erheben. (AG Berlin Köpenick, Az. 12 C 165/99; aus: GE 21/99, S. 1429)

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