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kaluscher hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit 38 Jahren in einem Miethaus mit 10 Parteien. Im Hof ist eine Unterstellmöglichkeit für 5 Fahrräder, wo seit nunmehr über 30 Jahren unsere beiden Räder standen. Da im Laufe der JAhre die Räder im Haus immer mehr zunahmen, wurde im Vorgarten noch ein Fahrradständer für weitere 5 Räder hingestellt. Soweit sogut. Nun wurde uns aber gesagt, daß (weil wir das ganze letzte Jahr jeweils wegen Operationen nicht gefahren sind) wir kein Anrecht auf die Radplätze mehr haben, falls die neuen Mieter, die im Herbst einziehen, Fahrräder mitbringen sollten!! Außer wir würden 1-2x im Monat Fahrrad fahren. Das sollte ich nun auch in einem Schreiben unterzeichnen.
Mit anderen Worten: es wird von 2 Rentnern verlangt, daß sie mindestens 12-24 mal im Jahr Fahrrad fahren MÜSSEN, sonst verlieren sie den angestammten Abstellplatz. Der einzige Ausweg wäre dann der Keller. Da aber die steile Kellertreppe (Altbau 110 Jahre alt) für uns mit dem Fahrrad fast nicht mehr zu schaffen ist . . . .

Ich nehme an rein rechtlich haben wir keine Chance? Und das Alter sowie 38 Jahre Mietertreue sind auch uninteressant?

2 Kommentare zu „Fahrradstellplatz”

Bladder Experte! 30.07.2011 15:11

Das Argument des Vermieters ist reichlich albern.
Wenn er den neuen Mietern Abstellplätze verspricht, dann muss er sie eben neu schaffen.
Sie sollten gar nichts unterschreiben und Ihre Radtouren , wie bisher, selbst planen und sich nichts vorschreiben lassen.

Berthelstal Experte! 30.07.2011 16:51

Den Mist unterschreiben Sie nicht!

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