gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietvertrag und rechtliche Bindung
Mietvertrag und rechtliche BindungVereinbart der Vermieter in Gegenwart des Mieters mit einem Dritten einen Mietvertrag über die Wohnung des Mieters, so stellt die Vereinbarung ein schlüssiges Angebot auf einen Mietaufhebungsvertrag dar, dem der Mieter zustimmen kann. (AG Nordhorn, Az. 1643-8 3 C 1497/96, aus: WM 1/97, S. 36)
