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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
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dass klauseln, die starre fristen für schönheitsreparaturen vorsehen
(zb: wohnräume sind alle 5 jahre, küche und bad alle 3 jahre zu streichen)
unwirksam sind, ist ja inzwischen geklärt.

wirksam sind dagegen formulierungen wie: "wohnräume sind in der regel[/u:0e72e] alle 5 jahre, küche und bad alle 3 jahre zu streichen".

was aber ist mit folgender formulierung:
" Regelmässig[/u:0e72e] werden schönheitsreparaturen in folgenden zeitabständen fällig:
wohnräume: alle 5 jahre
küche, bad: alle 3 jahre"

ist hier das wort "regelmässig" im sinne von "in der regel"[/u:0e72e] (in diesem fall wäre dann die klausel wohl wirksam) zu verstehen?
oder ist das wort "regelmässig" hier so zu verstehen, dass schönheitsreparaturen in regelmäßigen zeitabständen (alle 3 bzw. 5 jahre) auf jeden fall[/u:0e72e] durchzuführen sind (in diesem fall wäre die klausel wohl unwirksam)?

weiß jemand rat, gibt es zu dieser frage ein gerichtsurteil?

4 Kommentare zu „Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam?”

Susanne Experte!

Rechtssicherheit kann nur gegeben sein, wenn ein Fachanwalt den Vertrag prüft.

swoppop

ach nee <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Susanne Experte!

Ja, ja, aber Du verlangst für den Unterschied von &quot;in der Regel&quot;&quot; und &quot;regelmässig&quot; ein Gerichtsurteil ???
Ach neeeee- vielleicht noch vom BGH ???

<!-- s:? --><!-- s:? --> [/b:ae36b]

swoppop

durchaus möglich, dass es hierzu bereits gerichtsentscheidungen gibt. es handelt sich immerhin um eine häufig verwendete standard-klausel. so dämlich ist die frage also gar nicht...

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