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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Leider habe ich zu diesem speziellen Fall hier im Forum nichts gefunden.

Ich bin am 12.07.2004 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. An diesem Tag war der Hausverwalter mit mir und dem neuen Mieter in der Wohnung und wir haben alles abgelesen (Heizung etc.).
Die jährliche Ablesung von einer Beauftragten Firma durch den Vermieter war im Mai 2004.
Nachdem dann festgestellt war das alles in der Wohnung OK ist, bekam ich die Kaution abzüglich € 150,- ausbezahlt. Diese € 150,- sollten zur Verechnung der Nebenkosten für die 2 Monate nach der jährlichen Ablesung einbehalten werden. Nach der Abrechnung sollte ich diese bzw. den Rest dann noch bekommen.
Auch nach mehrfacher telefonischer Nachfrage habe ich das Geld bis heute nicht bekommen. Der Hausverwalter sagt mir immer nur das er die Abrechnung der Firma noch nicht habe und deshalb die Abrechnung nicht machen kann.

Vieleicht sollte ich noch erwähnen das ich jedes Jahr (5 Jahre in Folge) eine Nebenkosten Rückzahlung in Höhe von Durchschnittlich € 400,- bekommen habe.

Gilt auch in diesem Falle das neue Mietrecht mit der Jahresfrist ?
Ist das mit der einbehaltenen Kaution Rechtens ?

Nachdem ich dem Hausverwalter am Montag einen recht heftigen Brief geschrieben habe, hat er ich gestern angerufen und mir gedroht das er die Abrechnungfirma EXTRA Beauftrage eine Abrechnung zu machen und ich die Kosten in Höhe von ca. € 600,- bis 800,- tragen müsse.

Ist das so ?

Vielen Dank schon jetzt für die Antwort !!!
Stichwörter: kaution + nebenkosten

0 Kommentare zu „Nebenkosten und Kaution”

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