Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Mietvertrag mit Verlängerungsklausel

 KatharinaMarie hat diese Frage am 21.05.2010 gestellt
Guten Tag erstmal!
Wir haben ein kleines Problem mit unserem Mietvertrag, und zwar haben wir einen Mietvertrag mit Verlängerungsklausel. In unserem Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.09 und endet am 1.1.2010" Unter "Weitere Vereinbarungen" steht weiter: " Der Mietvertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Termins schriftlich gekündigt wird."
Jetzt meine Frage: Nun hat der Vermieter ja nicht geschrieben, dass sich der Vertrag automatisch UM EIN JAHR verlänger. Heißt das nun, dass er dann nach dem oben genannten ersten Jahr UNBEFRISTET weiterläuft? Denn dann könnten wir ja jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und nicht immer nur zum 1.1.
Wir wollen nämlich eventuell Mitte des Jahres ausziehen, wissen halt nur nicht ob es möglich ist, dann aus dem VErtrag raus zu kommen.
Ich danke für die Antworten!
Liebe Grüße
Katharina

2 Kommentare zu „Mietvertrag mit Verlängerungsklausel”

 Balkonexperte Experte!
21.05.2010 11:57

Diese ganze Klausel scheint mir nicht den Erfordernissen eines sogenannten Zeitmietvertrages zu entsprechen.

Bei einem Kündigungsverzichr für 1 Jahr, hätte diese Klausel für beide gelten müssen. Näheres finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zeitmietvertrag.htm

 Berthelstal Experte!
25.05.2010 20:23

Die Aussage im Mietvertrag "Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.09 und endet am 1.1.2010" ist eindeutig und nicht interpretierbar.Der Gesetzgeber fordert bei einem solchen Vertrag noch zwingend eine Begründung für die Befristung.
Ist eine solche genannt, endet das Mietverhältnis automatisch zum vereinbarten Ende. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

Ist kein Grund der Befristung genannt, ist der Vertrag automatisch ein unbefristeter und dieser kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net