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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
folgendes: Mietvertag ab 1.4.02 läuft fest bis 1.4.03, bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.

Ist das nach neuem Mietrecht 2001 zulässig, mit dieser Verlängerungsklausel ??

Mfg Nico

4 Kommentare zu „Mietvertrag mit Verlängerungsklausel”

Mieter Profi

Hallo Nico,
Nein, das ist nach neuem Mietrecht (seit 1.9.2001) nicht mehr zulässig. Demzufolge kann jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ Monate) gekündigt werden.

Mieter Profi

Korrektur: 3 Monate muss es natürlich heißen.

Nico13

vielen dank !!! sind sie sich sicher ??

Mieter Profi

Hallo,
Bin leider kein Anwalt, aber zur Thematik habe das hier gefunden:

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Viele Grüße

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