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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Mein Vermieter hat mir einen Brief geschrieben, in dem er die Miete für Juni 2004 nachfordert.
Da ich die Miete per Dauerauftrag überweise und mein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war, hat der Vermieter eigentlich recht. Ich hab grad in meinen alten Kontoauszügen geblättert und dies festgestellt, damals aber gar nicht bemerkt.
Und jetzt meine Frage: Wie lange kann ein Vermieter die Miete nachfordern? Das Ganze ist mittlerweile über ein Jahr her. Gibt es da eine Verjährungsfrist oder irgenwelche Urteile?
Wenn möglich, mit Angabe des Aktenzeichens.
Bin grad ziemlich knapp bei Kasse, also wäre die doppelte Miete ein ziemlicher Hammer.

Danke schon mal im Voraus.
Stichwörter: miete + nachforderung + juni

4 Kommentare zu „Nachforderung Miete für Juni 2004”

alex29 Experte!

Hallo,

meines Wissens kann eine aus welchen Gründen auch immer nicht gezahlte Monatsmiete NICHT verjähren. Ich lasse mich gern über Gegenteiliges hier belehren.

Andererseits: Ich finde es schlicht gesagt einen Witz, dass man versucht auf solche Art seiner Mietzahlung zu entgehen ("...mit Angabe des Aktenzeichens,..." HAHA!). Das ist doch lächerlich.
Und wenn man knapp bei Kasse ist, vereinbart man eben eine Ratenzahlung.
Es ist der reine Anstand der eine solche Frage hier eigentlich verbietet!
Gruß,
alex29

Darwin

Hallo zusammen!

Mein Vermieter hat mir einen Brief geschrieben, in dem er die Miete für Juni 2004 nachfordert.
Da ich die Miete per Dauerauftrag überweise und mein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war, hat der Vermieter eigentlich recht. Ich hab grad in meinen alten Kontoauszügen geblättert und dies festgestellt, damals aber gar nicht bemerkt.
Und jetzt meine Frage: Wie lange kann ein Vermieter die Miete nachfordern? Das Ganze ist mittlerweile über ein Jahr her. Gibt es da eine Verjährungsfrist oder irgenwelche Urteile?
Wenn möglich, mit Angabe des Aktenzeichens.
Bin grad ziemlich knapp bei Kasse, also wäre die doppelte Miete ein ziemlicher Hammer.

Danke schon mal im Voraus.[/quote:9e10e]

Scheinbar bist du ja Dauerknapp <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ich kenne eine super Lösung..... such dir ne billigere Wohnung

Gruß Darwin

Gast Experte!

Es ist schon ein Hammer, wenn einer nicht merkt, dass er einen Monat KEINE Miete zahlt
der größte Hammer ist aber, sich dann um seine SCHULDEN drücken zu wollen.

Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein.
Da es um 2004 geht also überhaupt kein Thema.

Aktenzeichen gefragt?
Gesetze gibt's!
Danach hat der Vermieter auch einen Anspruch auf die Verzugszinsen seit Juni 2004.

Gast Experte!

meines Wissens kann eine aus welchen Gründen auch immer nicht gezahlte Monatsmiete NICHT verjähren. Ich lasse mich gern über Gegenteiliges hier belehren.
[/quote:04edb]

Mietforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn man über die Verjährung einer Mietforderung nachdenkt, wird zunächst zu fragen sein, welche Miete tatsächlich unbezahlt ist.
Dies kann, wie hier im Sachverhalt genannt, eine mehr oder weniger weit zurückliegende Miete sein oder es wurde eine spätere Zahlung auf die seinerzeit unbezahlte Miete angerechet mit der Folge, dass die alte Schuld erloschen ist und dafür eine neuere Miete offen geblieben ist. Erfolgt die Anrechnung zutreffenderweise auf jeweils älteste Schuld, hat dieses im Ergebnis tatsächlich zur Folge, dass eine Mietforderung nicht verjährt.
Die Anrechnung auf jeweils älteste Schuld kann nur erfolgen, wenn der Schuldner mit der Zahlung keine Verrechnung vorgibt.

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