gefragt von Olli am 06.07.2008

Nach Mietvertrag Fenster zugemauert.. Mietminderung?

Vor 3 Wochen habe ich einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen. Mietbeginn in 4 Wochen. Nun informiert mich der Vermieter, daß aus Feuerschutzgründen ein Fenster im Erdgeschoß und das Badfenster zugemauert werden muss. Dafür wird ein Abzug im Bad eingebaut. Er bot mir einen Rücktritt vom Mietvertrag an, ich will die Wohnung trotzdem beziehen. Alles ist für den Umzug vorbereitet. Kann ich Mietpreisminderung geltend machen? Wer weiss was dazu, ich habe so einen Fall in Foren nicht entdeckt. Danke mal schon für Eure Meinungen :-)

Antworten

antwort von Rabe am 18.07.2008
Hallo Olli,

da dir der Vermieter einen Rücktritt vom Vertrag angeboten hat, denke ich mal, dass du mit Mietpreisminderung nicht wirklich weit kommst. Den Mietpreis bezahlst du ja für die Wohnfläche und nicht für die Anzahl der Fenster. Es ist jetzt die Frage in wie weit sich der Vermieter auf einen niedrigeren Mietzins einläßt. Es wird wohl eher an deinem Verhandlungsgeschick liegen ob und wie weit du den Mietzins drücken kannst. Läßt sich der Vermieter nicht darauf ein, dann hast du a) die vom Vermieter gebotene Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag oder b) du akzeptierst die zugemauerten Fenster und ziehst ein und zahlst, was der Vermieter verlangt.

MfG Rabe

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