Susanne
30.12.2008 17:33
In Formularmietverträgen gilt der Kündigungsausschluss nur bis 4 Jahre, damit wäre die Klausel unwirksam.
Handelt es sich nicht um einen Formularmietvertrag,dann muss der VM nachweisen, dass es sich um eine Individualklausel handelt: der Inhalt muss vor Vertragsabschluss diskutiert worden sein.
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