Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
agis hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
vielleicht stelle ich erst mal unser Problem vor.

Wir betreiben seit einem Jhar ein Café (wurde übernommen) in einer kleinen Passage. Die Miete beträgt 1.500,00 € brutto für 100 m². Die Passage befindet sich in einem reinem Wohngebiet einer kleinen Stadt.

Jetzt sieht es so aus, dass die meisten Räume der Passage nicht vermietet sind.Von den wenigen Miete die doch noch dabei sind, gibt es nur drei die sich eventuell um die Werbung für das Haus kümmern, den Rest ist es egal was passiert, die leben von der Stammkundschaft (Friseur, Kiosk und Versicherung) wir sind aber sehr aufLaufkundschaft angewiesen, demnach bemühen wir uns Werbung zu machen.

Wir haben es auch angeleihert, dass der Vermieter sich endlich darum kümmert, um dem Haus einen Namen zu geben, weil wir mehr oder weniger von außen betrachtet wie ein bürogebeude und nicht als eine Einkaufspassage aussehen.
Wir dürfen, von Vermieter aus auch keine Werbung nach außen machen. Es war mit dem Vermieter verabredet, dass wenn das haus einen Namen bekommt, auch Paar Flagen oder Schilder aufgestellt werden, sodass mehr auf das Haus aufmekrsam gemacht wird. Bis jetzt ist jedoch nichts passiert.
Wir hatten schon öffterst Kundschaft, die aufgrund unsere Werbung, dass wir hier in der passage sind gekommen ist und voll enttäuscht wieder abgezischt ist, weil sie eine einkaufspassage und nicht leer stehenden Räume erwartet hat. Ich wurde fast von dennen ausgelacht, als ich gesagt habe, dass sie hier richtig sind.
Ich bin der Meinung, dass der Vermieter gegen die Wirtschaftlichkeit des Hauses arbeitet. Wir dürfen keine Werbung außen machen. Es wird von ihm aus, nicht aufmerksam gemacht, dass dies die Passage ist. Die Räume stehen schon über ein Jahr leer, sind dreckig und verschreckt die Kundschat.
Weißt jemand ob ich aus diesen Gründen die Miete kürzen kann?
Für jede Antwort bin ich sehr dankbar

1 Kommentar zu „Miete wg. Untätigkeit des Vermieters kürzen!”

Berthelstal Experte! 05.10.2010 14:51

Nein, können Sie nicht. Wenn der Standort Ihres Geschäftes aus verschiedenen Gründen nicht mehr attraktiv ist, müssen Sie das Geschäft aufgeben. Man nennt das Geschäftsrisiko und ist vom Inhaber zu tragen. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass der Vermieter sich in dem Vertrag für ausreichend Kundschft zu sorgen, verpflichtet hat.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.