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OliMannheim hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits, ich habe Streit mit meinem ehmaligen Vermieter. Kurz zur Sache: Ende des Mietvertrags war März 2008, Wohnung wurde ohne Mängel etc. abgenommen. Nun das Problem, mein Vermieter will die Kaution erst 2009, nach der Nebenkostenabrechnung 2008 zurückzahlen und beruft sich dabei, dass 2007 eine Nachzahlung angefallen ist. Diese Nachzahlung für ein ganzes Jahr beläuft sich dabei auf lächerliche 11 €!!! Ist es legal, was er da mit mir macht? Im Mietvertrag steht zwar etwas in die Richtung drinne, aber meiner Meinung nach verstößt er gegen das geltende Mietrecht, er hat kein Recht über 600 € für über 1,5 jahre einzubehalten!! Für Antworten und Hilfe bin ich sehr dankbar. Viele Grüße
Stichwörter: kaution + mieter + rckzahlung

2 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung”

AMAyer Experte! 11.09.2008 10:31

Nein, das ist nicht in Ordnung, was sich der gierige VM da erlaubt!

Also nach Ablauf v 6 Monaten sollte die Kaution an den Mieter ausgezahalt werden, abzgl des Teils, welcher für Nachforderungen z.B. aus BK anfallen würde. In Ihrem Fall um die 20.-EURO.

Schreiben Sie den VM an, setzen Sie dem Typen eine Frist! Erwähnen Sie ruhig mit, dass Sie zukünftig Ihre Interessen vom Mieterverein vertreten lassen werden.

Andreas Mayer

OliMannheim 11.09.2008 11:20

Hallo Herr Mayer, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Sache mit der Fristsetzung habe ich auch schon versucht, mich dabei sogar auf Paragraphen bzw. Rechtssprechungen berufen.

Reaktion darauf war der Verweis, dass der Mietvertrag regelt, dass eine autionsrückzahlung erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung erfolgt.

Auf die Forderung, einen Teil dafür zurückzuhalten ist er nicht eingegangen. Nicht einmal das Argument, dass er zusätzlich zur Kaution eine Bürgschaft meines Vaters über die gesamte Kautionshöhe besitzt, konnte etwas bewirken.

Ich finde es eine Frechheit, zudem verzinst er die Kaution mit lächerlichen 0,5%.

Er hält jetzt insgesamt 615? von mir zurück, für 3 Monate in 2008, von denen ich nachweislich sogar nur einen Monat dort gewohnt habe.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und will mich ungern mit hohen Anwaltskosten belasten (als Student kann man sich doch nur selten einen Anwalt leisten).

Viele Grüße,
Oliver

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