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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe noch ein Problem mit der Hausverwaltung meiner alten Wohnung. Diese hat einen Handwerker beauftragt den Durchlauferhitzer zu entkalken, es darf aber nicht mehr als 130 Euro kosten.
Prompt bekam ich eine Rechnung von demjenigen über genau 130 Euro inkl. MwSt. Da mir dies "spanisch" vorkam, hatte ich mich mit dem Handwerker in Verbindung gesetzt. Dieser hätte die Rechnung eigentlich mit 180 Euro angesetzt, hat sie aber nach

Aufforderung der Hausvewaltung auf 130 Euro gedrückt.

Nun die Frage: Darf ein Vermieter/Hausverwaltung die Rechnungen für Wartung/Instandsetzung bewusst auf die Grenze der Eigenbeteiligung des Mietes drücken? Dies stellt doch eindeutig eine Benachteiligung des Mieters da und macht diese Klausel fast unwirksam. Nach Recherche im Internet ist das eine beliebt Masche von Vermietern, um so die Kosten abzuwälzen.


Weiterhin sehe ich folgende 2 Probleme:

Ich hatte für die alte Wohnung einen Standardmietvertrag von Haus und Gund. In diesem war in §11, Nr2 geregelt, dass Wartungskosten für die Entkalkung des Durchlauferhitzers vom Vermieter getragen werden, welche dem Mieter aber bis max. 130 Euro pro Wartung übertragen werden können.

Es gibt aber eine Entscheidung vom OG Brauchschweig:

1. Mieter müssen grundsätzlich keine Kosten für Reinigung, Wartung oder notwendige Reparaturen an Etagenheizung oder

Warmwassergeräten in der Mietwohnung übernehmen. So entschieden vom Landgericht Braunschweig (6 S 784/00).

Danach muss ich keinerlei Wartungskosten tragen - der Passus in dem Mietvertrag wäre damit nichtig.
Selbst wenn der Passus richtig wäre, ist doch die Höhe von 130 Euro anzuzweifeln, Denn in einem anderem Urteil hat das OG Braunschweig, Urteil vom 29.03.2005 – 116 C 196/05 - , in: GE 2005, 677 darf die Eigenbeteiligung max. bei 100 Euro + MwSt liegen. Dies gilt aber ausdrücklich für Reparaturen, eine Entkalkung stellt aber eine Wartung dar.

Ist dieser Passus im Mietvertrag über die Kosten für Entkalkung überhaupt gültig?


Danke und Grüße!
Stichwörter: mieter + soll + zahlen + dlerhitzer + entkalkung

1 Kommentar zu „Entkalkung von DL-Erhitzer soll Mieter zahlen”

Susanne Experte!

Kurz und knapp: Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen sind vom VM zu tragen, ausg. Kleinreparaturklausel. Wartungskosten sind Kosten, die regelmässig anfallen. Gibt es dazu in der Nebenkostenklausel des Mietvertrags eine entsprechende Vereinbarung, werden diese Kosten über die Nk an den Mieter weitergegeben.
Kleinreparaturklausel: Ist nur gültig mit 2 Beschränkungen: einerseits pro Reparatur und andererseits eine Höchstgrenze bezogen auf den prozentualen Anteil der Jahreskaltmiete, i.d.R. bei 6-8%.
Inwiefern der Anteil pro Reparatur zu hoch ist, kann im Zweifelsfall nur ein Richter entscheiden. Bei einem Urteil aus 92 ging es um 150.-DM als Höchstgrenze.
Wenn Du die Aussage des Handwerkers schriftlich bekommst, dass er die Rechnung auf Verlangen auf den Höchstbetrag der Klausel mindern sollte und das auch getan hat, kannst Du mit dem Schriftstück zum Anwalt gehen und gegen den Vermieter vorgehen. Allein die mündliche Aussage wird der Handwerker vielleicht nicht wiederholen.

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