Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
abkarl hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

ich habe einige fragen zu einer nebenkostenabrechnung mit zugehoeriger nachzahlungsaufforderung:

1.) der abrechnungszeitraum der nebenkostenabrechnung ist 01.01.2006 - 31.12.2006, die abrechnung wurde erstellt(!) am 05.12.2007, lag mir jedoch erst anfang januar 2008 vor. soweit ich weiss, ist damit das recht des vermieters, eine nachzahlungsaufforderung zu stellen, verjaehrt. mir haette die abrechnung dafuer bereits im dezember 2007 vorliegen muessen, richtig?

2.) ein problem ist jedoch, dass ich (wenn ich eine nachzahlung verweigere) in beweispflicht stehe. ich muss schliesslich nachweisen koennen, dass mir die rechnung erst im januar 2008 vorlag. dies kann ich leider nicht, da ich den briefumschlag+poststempel nicht mehr habe. oder muss der vermieter den nachweis erbringen, dass ich die rechnung noch im dezember bekommen habe (z.b. per einschreiben)? die frage ist also, welche partei was beweisen muss?
(edit, zusaetzliche info: datum auf abrechnung (erstellt :) 05.12.2007, datum auf nachzahlungsaufforderung 25.11.2007(?))


ich hatte noch ein paar andere fragen, aber die passen nicht unbedingt zu diesem thema und sind auch bei weitem nicht so leicht zu erklaeren. vielen dank schon mal an alle, die versuchen mir bei den oben genannten punkten zu helfen

gruss
karl

1 Kommentar zu „nebenkostenabrechnung, verjaehrung und beweispflicht”

Ghostraider Experte!

Soweit mir bekannt ist, ist nicht immer das Datum des Poststempels maßgebend sonder das Datum das auf dem Briefbogen steht, also auf der Rechnung.

Ich habe mal im Internet nachgeforscht und bin auf verschiedene Aussagen und Urteile gestoßen die aber wiederum nicht das ausgesagt haben was hier evtl. ansetzbar wäre.

Um ganz genaue Sicherheit zu bekommen würde ich einen Rechtsanwalt befragen.
Weitere nicht belegbare Aussagen wären hier jetzt zu riskant und nicht angebracht.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.