Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
knowingme hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Unserer Sachverhalt sellt sich wie folgt dar:

Wir haben eine Wohnung gemietet zum 15.02.2008, aber mit dem Vermieter vereinbart, dass wir schon vor dem 15.02.2008 zum 08.02.2008 die Wohnung beziehen dürfen, also am Tag der Schlüsselübergabe. Im Mietvertrag steht der 15.02.2008. Nun fordert das zuständige Gebäudemanagement die restlichen Mietkosten für den Zeitraum 08.02.2008 bis 15.02.2008. Kann diese Institution die Miete für diesen Zeitraum fordern, obwohl im Mietvertrag ein Mietverhältnis erst ab 15.02.2008 geregelt ist?

Fragende Grüße
T&R

1 Kommentar zu „Mietzahlung vor Beginn des Mietverhältnisses?`”

Susanne Experte!

Zahlungen regeln sich immer über den Mietvertrag. Mündliche Absprachen müssen so geregelt werden, dass Euch klar war, dass es zu Mietzahlungen kommen wird.
Das hätte dann geklärt sein müssen, als Euch das Zugeständnis gemacht wurde, früher einziehen zu können.
Da kann man im Nachhinein nichts verlangen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.