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Auszug aus gemeinsamer Wohnung

 Akarikia hat diese Frage am 08.09.2010 gestellt
Hallo zusammen,
zur Sachlage:
Ich habe mich von meinem Partner getrennt und möchte gerne aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Er würde gerne wohnen bleiben, und hätte auch ein Freund der gerne mit ein ziehen würde in die Wohnung und das sogar sofort. Müsste ich mich immer noch an die drei Monate Kündigungsfrist halten? Er wäre dann quasi mein Nachmieter. Der Mietvertrag läuft auf mich und mein Expartner.

Liebe Grüße

Aka

1 Kommentar zu „Auszug aus gemeinsamer Wohnung”

 Balkonexperte Experte!
08.09.2010 11:06

Wenn Sie sich alle, gemeinsam mit dem Vermieter einig sind, dann müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten.

Aber der Vermieter muss informiert werden, denn er muss den neuen Mieter in den Vertrag aufnehmen.

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