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vergammelt hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir (meine Frau, zwei Kinder (8 und 1.5) und ich) haben folgendes Problem: unsere Vermieterin hat uns nach 3.5 Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun liegt der Kündigungszeitpunkt aber mitten im Semester, und die Aussicht während der Bachelorarbeit umziehen zu müssen ist nun sehr Bescheiden. Außerdem würden wir sowieso mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausziehen, da Jobs in unserer Branche in der Umgebung eher rar sind. Wir müssten also zwei mal innerhalb von 4 Monaten umziehen. Unseren Vermieter haben wir darauf bereits angesprochen; er würde uns einen Monat Aufschub gewähren, was aber nicht hilft da es immernoch mitten im Semester ist, vom Finanziellen mal ganz abgesehen (zwei Studenten ohne Nebeneinkünfte und zwei Kinder).
Einziehen sollen der (vermutlich seit Geburt) pflegebedürftige Bruder des Lebensgefährten unserer Vermieterin und seine ebenso bedürftige Frau, die auch bisher schon länger in eigener Wohnung zusammen gelebt haben.
Eine Einvernehmlichkeitserklärung, wie vom Vermieter regelmäßig gefordert, werden wir wohl nicht unterschreiben.
Es bleibt die Frage inwieweit die Aussichten einen Aufschub von 3 oder 4 Monaten zu bekommen sind.
Stichwörter: studenten + eigenbedarf + familie + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf - anfechten oder nicht?”

Susanne Experte!

Ich denke, dass Eure Situation unter die Härteklausel fallen würde. Weiterhin denke ich, dass für Verwandte des Lebensgefährten keine Eigenbedarfskündigung möglich ist, Das solltest Du alles von einem Fachanwalt prüfen lassen!!!

vergammelt

Vielen Dank für deine Einschätzung Susanne, da fällt uns doch ein Stein vom Herzen. Wir werden uns drum kümmern.

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