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ABLÖSE

 lindi213 hat diese Frage am 18.10.2011 gestellt
Hallo,
wie wollen in eine neue Wohnung zieher, die auch sehr schön ist. Der noch Mieter verlangt für den Einbau einer Dusche und den Spritzschutz in der Küche noch € 1000,- ablöse.
Ist dieser Preis gerechtfertigt und wer muss zahlen ?
Danke und LG

2 Kommentare zu „ABLÖSE”

 Berthelstal Experte!
19.10.2011 06:19

Er kann verlangen, was er will.
Ob der Preis gerechtfertigt ist, kann hier beim besten Willen nicht gesagt werden. Wie soll das auch gehen; ich müßte Ihnen in die Tasche lügen.
Zahlen müssen Sie nicht.
Soll der Vermieter doch seinen Krempel mitnehmen.
Ihr Vertragspartner ist der Vermieter.

 Bladder Experte!
19.10.2011 06:53

Eine "Ablöse" ist dann rechtlich erlaubt wenn, wie in diesem Fall, Einrichtungsgegenstände den Besitzer wechseln sollen.

Sollte jedoch der Wert der Gegenstände/Einrichtung um mehr als 50% den objektiven Wert (Zeitwert) übersteigen, dann wäre eine solche Absprache in dieser Höhe nichtig. Der Nachmieter könnte einen Teil des Geldes zurückverlangen. Einbaukosten werden nicht berücksichtigt.

Das so ein Vorgehen erlaubt ist, heißt aber noch lange nicht, dass der neue Mieter dies nun auch tun muss. Sein Vertragspartner ist der "Vermieter" und nicht der "Vormieter".

Möglicherweise versucht der Vormieter seine Einbauten zu verkaufen um aus der Rückbauverpflichtung zu entkommen. Dazu ist er nämlich verpflichtet, wenn der Vermieter diese Einbauten nicht übernimmt. Er hat dann den alten Zustand wieder herzustellen. Das kann teuer werden! Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57).

Der Nachmieter hätte nämlich bei seinem Auszug das gleiche Problem. Denn wenn er übernimmt, dann wird es sein Eigentum und er ist dann zum Rückbau verpflichtet.

Eine vorherige Absprache (schriftlich) mit dem Vermieter ist sehr zu empfehlen.

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