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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin gerade beim Ausziehen einer Wohnung und muss sie leider streichen.
Jetzt steht in dem Mietsvertrag das ich die Wohnung Fachgerecht streichen muss und ich keine BILLIG Farbe nehmen darf.
Kann mir das der Vermieter so vorschreiben????
Weil wo ich in die Wohnung eingezogen bin war Sie zwar gestrichen aber sicherlich nicht Fachgerecht.

Und jetzt kommt schon der Hammer. Ich habe angefangen zustreichen dann ist mir die ganze Farbe von der Wand abgefallen bis zum
Beton. Jetzt möchte der Vermieter das ich das mit einem so genannten Tiefgrund ein streiche und alles neu mache und das tolle an der
Sache ist das passiert in jedem Raum. Weil die Vorherigen Mieter gepfuscht haben.
Kann der Vermieter mir diese Aufgaben andrehen oder ist das seine Sache???

Brauche dringend Tipps.

Mit freundlichen grüßen

Steffen
Stichwörter: probleme + streichen + auszug

3 Kommentare zu „Beim Auszug Probleme beim Streichen”

Ghostraider Experte!

Ich würde erst einmal vorschlagen die Schönheitsreparaturklausel aus dem Mietvertrag hier zu schreiben damit hier mal nachgesehen werden kann ob Sie wirklich zur Entrenovierung herangezogen werden können oder ob da ungültige Klauseln sind die Sie von den Arbeiten entbinden.
Dann kann man weiter sehen und Ihre Frage beantworten.

Oft ist es so das der Mieter keine Entrenovierung machen muss.

Gruß
ghost

EASY91

hab mit meinem anwalt über meinen ehemaligen mietvertrag geredet. der meinte, dass der vermieter nicht vorschreiben darf, mit welcher farbe gestrichen werden muss (zumindest nicht die marke)

aber wie ghost schon sagte: am besten mal die klausel hier reinsetzen

Ghostraider Experte!

Das ist klar das der Vermieter die Farbe nicht bestimmen kann.
Nur mir geht es in der Hauptsache um das Abblättern der Farbe beim Streichen und wenn keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden brauchen hat sich dies doch erledigt.

Gruß
ghost

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