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ZeldaS hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Eltern wohnen seit zwanzig Jahren in einem Dreifamilienhaus und nutzen seitdem die einzige Garage, die zum Haus gehört. Als Miete pflegen sie den Garten, fegen den Bürgersteig usw. Nun sieht es so aus, als ob der neue Nachbar das Haus kaufen wird. Daher meine Fragen:
Kann er dann die Garage für sich beanspruchen? Besteht dafür auch ein Kündigungszeitraum? Die Garage ist sehr groß (zwei Autos passen hintereinander hinein), mein Vater nutzt sie auch als Hobbywerkstatt, deswegen kann man sie nicht auf die Schnelle räumen.
Wieviel Miete wäre für so eine Garage (ca. 36 Quadratmeter)wohl angemessen?

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Grüße Zelda
Stichwörter: garage + eigenbedarf

3 Kommentare zu „Garage und Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Du schreibst: "und nutzen seitdem die einzige Garage"

Heisst das, die Garage ist nicht mitgemietet bzw. im Mietvertrag erwähnt?

ZeldaS

Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag. Dass die Garage genutzt werden darf wurde ebenfalls nur mündlich vereinbart.

Susanne Experte!

Also haben sie für die Wohnung auch nur einen mündlichen Mietvertrag?
Man muss dringend zwischen mündlichen Mietvertrag und Nutzungsgestattung unterscheiden.
Entweder die Garage ist Bestandteil des schriftlichen Wohnungsmietvertrags, dann kann sie nicht gekündigt werden. Oder die Garage hat einen separaten mündlichen Mietvertrag, dann hätte Miete gezahlt werden müssen.
So sieht es aus, als wäre durch den Vermieter lediglich die Nutzung erlaubt. Das kann der neue Vermieter zurückziehen, es wäre keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Also noch mal: ein mündlicher Mietvertrag separat zur Garage besteht nur, wenn auch Miete bezahlt wurde!

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