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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Heute Morgen viel mir im Kinderzimmer an der Aussenwand ein riesiger Riss auf. Dieser Riss ist auf der Innen wie auch auf der Aussenseite der Wand und geht vom Boden bis an die Decke. Wir haben einen befristeten Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen und wohnen ca. 1 Jahr in dieser Wohnung.
Ist es möglich bei so einem Grund den Mietvertag zu kündigen ?
Stichwörter: mietvertrag + riss + wand + befristeter + kündigen

8 Kommentare zu „Befristeter Mietvertrag kündigen, riss in der wand!”

Susanne Experte!

Ist es ein befristeter Vertrag oder handelt es sich um einen 5jährigen Ausschluss der Kündigung?
Wurde im Vertrag die gegenseitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist dies nach einem Urteil des BGH zu lang, hier wird nur ein Ausschluss bis 4 Jahre gebilligt, der Vertrag kann demnach mit normaler 3 monatiger Frist gekündigt werden.
Falls sich der Riss auf die Statik auswirkt muss das schnell festgestellt werden, inwiefern das Gebäude noch bewohnbar ist.

christian h

es ist ein besfristeter vertrag über 5 jahre. im mietvertrag steht nichts über einen 5jährigen ausschluss der kündigung.

Susanne Experte!

Welcher Grund ist für die Befristung eingetragen?

greska

Hallo,

zu dem Riss in der Wand: Ich habe in meiner Neubauwohnung ein ähnliches Problem, ein Riss mitten in der Wand, von Decke bis Boden.
Wenn der Riss genau rechtwinklig und gerade verläuft handelt es sich um ein Fertigbetonelement, das sich gesetzt hat. Sofern der Versatz und Breite des Risses sich um +/- 1 mm bewegen ist das für die Statik kein Problem, mehr eine optische Sache.
Ich würde mir deswegen keinen Umzug antun, eher auf Nachbesserung drängen und für die belästigung durch die Handwerker versuchen eine halbe Monatsmiete "Schmerzensgeld" mitzunehmen.

Zum Mietvertrag: Zeitmietverträge sind seit 2001 (oder so) nur noch unter sehr genauen Bedingungen und bis 4 Jahre maximal-Laufzeit möglich. Ein 5-Jahres-Vertrag ist somit automatisch ein normaler unbefristeter und kündbarer Vertrag

Susanne Experte!

Hallo Greska,

Du verwechselst hier offensichtlich einen Zeitmietvertrag und einen gegenseitigen Kündigungsausschluss.
Der Zeitmietvertrag braucht zur Befristung eine Begründung seitens des VM, fällt diese Begründung im Lauf der Zeit aus, so ist es ein unbefristeter Mietvertrag. Hier wird das Enddatum der Laufzeit eingetragen, so ein befristeter Vertrag ist natürlich vor Ablauf immer ordentlich und ausserordentlich kündbar.
MV mit gegenseitigem Kündigungsverzicht dürfen abgeschlossen werden, allerdings nur bis zu 4 Jahre Kündigungsverzicht. Das heisst, diese Verträge sind generell unbefristete Verträge, können aber erst ab dem 4. Jahr ordentlich gekündigt werden, ausserordentlich natürlich immer.

christian h

danke erstmal für die vielen antworten. als grund steht im mietvertrag. "Herr ... beabsichtigt zu diesem zeitpunkt seinen alterssitz hier einzurichten."

Susanne Experte!

Demnach kannst Du ordentlich mit 3 monatiger Frist kündigen.

Christoph_A. Experte!

danke erstmal für die vielen antworten. als grund steht im mietvertrag. "Herr ... beabsichtigt zu diesem zeitpunkt seinen alterssitz hier einzurichten."[/quote:babf4]

Dann ist es nur ein regulärer Zeitvertrag, den Du mit drei-monatiger Frist kündigen kannst.

Was anderes wäre ein Mieterseitiger Kündigungsverzicht, der hier aber nicht vorzuliegen scheint.

Aber erstmal würde ich den VM zur Behebung des Schadens auffordern. Zur Anzeige des Schadens bist Du auch gem. mietvertraglicher Pflichten verpflichtet.

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