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Wohngemeinschaft

 zeldehn hat diese Frage am 17.11.2008 gestellt
Mein Sohn (Auszubildender/BAB-Empfänger) hat mit einem Bekannten (Grundwehrdienst/Anwärter für Berufssoldat) zum 1. Aug. 08 eine WG gekündigt.
450 € Miete zzgl. Strom/Gas 250 €. Wie abgesprochen, hat mein Sohn die volle Miete bezahlt, der Bekannte sollte Strom/Gas zahlen und den Ausgleich an meinen Sohn zahlen. Der Mitbewohner hat die Energiekosten bisher nicht gezahlt. (Vom nicht gezahlten Ausgleich soll im Moment noch keine Rede sein) Strom und Gas wurden daraufhin am 4.11.08 abgestellt. Mein Sohn wohnt aus diesem Grund wieder bei mir, der Mitbewohner ist seither nicht zu erreichen bzw. nicht wieder in der Wohnung gewesen.
Der Mietvertrag ist von beiden zum 31. Jan. 09 gekündigt. Mein Sohn wird zum 1.12.08 aus der Wohnung ziehen und den Energievertag kündigen.
Frage 1: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass die Wohnung bei Temperaturen im Plusbereich geheizt wird?
Frage 2: Muss mein Sohn die komplette Miete an den Vermieter zahlen, oder kann er die halbe Miete zahlen. Wenn er die halbe Miete zahlt, kann der Vermieter sich dann trotzdem noch an meinen Sohn halten?
Frage 3: Wenn mein Sohn seine Zimmer besenrein hinterlässt und der Mitbewohner seine Räume nicht oder nur ungenügend räumt, kann der Vermieter die Räumungskosten bei meinem Sohn einfordern?
Stichwörter: unbewohnten + wohnungen + heizung + in + mietzahlung

1 Kommentar zu „Wohngemeinschaft”

 Susanne Experte!
17.11.2008 13:58

zu1) Nein, Heizkörperthermostate auf Frostschutz stellen.

zu2)Ist ja grundsätzlich egal, weíl er gesamtschuldnerisch haftet als Hauptmieter, daher kann sich der VM auch an ihn halten, wenn er nur die halbe Miete zahlt. Er kann das Geld aber beim anderen Hauptmieter einklagen.
zu3)Ja, wiederum mit der Begründung, weil er als Hauptmieter gesamtschuldnerisch haftet.

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