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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo also zum einem hab ich einen zeitmietvertrag von nov 2004 bis dez 2005 abgeschlossen
es ist eine wg
wo beide hauptmieter sind
der wg mitbewohner hat jetz nicht mehr bezahlt u ich wurde im rahmen der gesamtschuldnerischenhaftung zum ausgleich gezwungen
mir wurde jetzt gesagt das ich nur da raus komem wenn ich einen nachmieter stelle und wenn der vermieter diesen akzeptiert
er muss aber keinen akzeptieren
1. frage stimmt das????
das zweite problem wäre dann noch der mitbewohner, der nicht ausziehen will, KLAR günstiger geht es nicht. ich zahle un der zahlt seine schulden bei mir in 50 eur raten ab (ich bin ja froh das er überhaupt was zahlt)
2. Frage kann ich Ihn einfach rausschmeissen???
und das andere problem ist das die wohnung div mängel hat, die sichtbar sind (zb riesen löcher in den dielen, die schon vor einzug da gewesen sind)
ich deswegen für die wohnung aber keinen nachmieter finde.
3. Kann man auf basis der mängel etwas machen

das größte problem an der sache ist, dass die wohnung zwa groß genug ist, aber ich mein baby dort nicht aufwachsen lassen kann.
nicht in so einer wg
icht mit den löchern
zumal ich mir di eganze miete spätestens im mutterschutz nicht mehr leisten kann
4. Frage besteht nicht vielleicht irgend eine möglichkeit über die schwangerschaft aus dem mietvertrag raus zu kommen

vielen lieben dank
eine verzweifelte
tanja
Stichwörter: zeitmietvertrag + schwanger + wichtig

0 Kommentare zu „WICHTIG Zeitmietvertrag und schwanger”

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