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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

ich bin am 01.09.2004 aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe fristgerecht am 31.08.05 meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Dort habe ich gemerkt das sehr viele Angaben (z.B. qm, Einheiten, ) falsch sind und mir das Heizöl doppelt abgerechnet wurde.
Doch das ist leider nicht alles. Bei meinem Einzug habe ich 450,00 € heizöl gekauft, was ich nach einer Zusatzklausel in meinem Mietvertrag mit dem Hauptmieter des 2- Parteien Hauses verrechnet habe.
Seid meinem Auszug habe ich lediglich eine Zahlug über 90,00 € erhalten und warte bis heute auf die Erstattung des Heizöls.
laut meinen Berechnungen müsste ich noch ca. 200,00 € bekommen.
Nach mehrfachen Anfragen bei meinem Hauptmieter und der Vermieterin, schieben beide Parteien die Erstattung sich gegenseitig in die Schuhe.Man muss jedoch wissen, das die Vermieterin von den Nachmietern Ölpauschalen kassiert. Müsste ich die nicht bekommen??? ist die Vetragsbedingung dadurch gestört?
Ärgerlich ist nur, dass auch noch ein Architektenbüro eingeschaltet ist , die anscheinend keinerlei Ahnung haben. Diese sind auch für die falsche Abrechnung verantwortlich.

So, lange Rede, kurzer Sinn:
meine Frage ist nun, wer muss mir das Öl erstatten?
und bis wann muss ich die Abrechnung bezahlen, eine neue wird mir nicht erstellt, da diese meine Einwände nicht akzeptieren.
habe bereits zwei Mahnungen bekommen, aber bei Zahlung, habe ich da noch Erstattungsansprüche?

Wär lieb wenn mir jemand helfen könnte!!!
Stichwörter: zahlt + Ölrest + vermiter

2 Kommentare zu „Vermiter zahlt Ölrest nicht”

Gast Experte!

Warum haben Sie als Mieterin bei Einzug Heizöl gekauft? Dies gehört nicht zur Pflicht und Aufgabenbereich eines Mieters, dafür ist der Vermieter zuständig. Er muss das Heizöl für sein Eigentum bestellen, nicht Sie.
Ausnahme wäre evtl. z.B. wenn Sie ein gemietetes Einfamilienhaus bewohnen und im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter für das Bestellen des Heizöls für das gemietete Haus zuständig ist, da er ja alleiniger Mieter ist.
Es gilt immer der sehr einfache Grundsatz "Wer bestellt bezahlt". Das ist eben so.

Susanne Experte!

Ich möchte mich meinem Vorredner hier nicht [/b:d317b]anschliessen!

Alle Forderungen sind an den Vermieter zu stellen, da dies hier die einzige Person ist, mit der der Mieter in einem Vertragsverhältnis stand.

Da es hier möglicherweise auch um grössere Summen geht, sollte mit der kompletten Prüfung der falschen Abrechnung ein Fachanwalt beauftragt werden.

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