Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Am 1.3.06 haben meine Mitbewohnerin und ich den Mietvertrag für unsere Wohnung abgeschlossen.
Die Vermieterin ist Eigentümerin bzw. gibt es eine Erbengemeinschaft, der das Haus und ihre Wohnungen gehört.
Unsere Vermieterin erzählte uns, dass die Wohnung, die meine Mitbewohnerin und ich angemietet haben, ihr gehört und die Nachbarwohnung z.B. die ihrer Schwester, weil wir uns unter Erbengemeinschaft nicht wirklich etwas vorstellen konnten.

Seit dem 9.3.06 wohnen wir nun also in der Wohnung und bereits vor 3,5 Wochen bekam ich eine SMS von meiner Vermieterin, deren Inhalt grob lautete, dass sich ein Mensch mit uns in Verbindung setzen würde, der ein Gutachten für die Wohnung schreiben sollte.
Das machte mich misstrauisch und ich antwortete ihr in etwa "Ach, ist das der Grund, weshalb es innerhalb kurzer Zeit (schätze binnen 2 Monaten) für drei Wohnungen neue Mieter gab? Weil das Haus verkauft wird und wir dann eh alle ausziehen müssen?"
Sie erklärte mir daraufhin, dass es tatsächlich stimmt, dass das Haus verkauft werden könnte, aber wir uns da keine Sorgen machen bräuchten. Zusätzlich sagte sie noch, dass sie gar nichts davon wüsste, dass es noch mehr neue Mieter gäbe (auch das fand ich komisch, weil sie ja Mitglied der Erbengemeinschaft ist und wissen sollte, wem ihr Eigentum vermietet wird).
Wie dem auch sei, dass Ganze ist 3 Wochen her, mein Schwager (Rechtsanwalt)meinte noch, wir bräuchten uns keine Sorgen machen, da "Kauf die Miete nicht bricht"! Von da an war das Thema für uns gegessen und die Vermieterin wollte sich nach ihrem Urlaub m,it uns in Verbindung setzen, um das alles zu klären.

Das hat sie dann heute auch getan! Und wie:
Wir müssen nämlich ausziehen. Es wird kein Gutachter mehr kommen, da bereits ein Käufer gefunden ist und dessen Bedingung ist es, dass das Haus unvermietet verkauft wird. Da hat sich diese Erbengemeinschaft anscheinend einverstanden erklärt, denn unsere Vermieterin wird uns nun zum Ende des Monats kündigen!

Der ganz große Haken an der Sache scheint nun aber unser Mietvertrag zu sein, denn die Aussage "Kauf bricht Miete nicht" wird wohl nicht greifen, da wir nur einen UNTERMIETVERTRAG mit ihr haben! Untermieter kann man ja bekanntlich schneller absägen!

Nun meine Fragen:

1. Ist die Kündigung trotz Untermietvertrag rechtskräftig? (Eigenbedarf ist es nicht, da sie grad ganz woanders aufs Land gezogen ist)

2. Kann sie als Eigentümerin auch Hauptmieterin sein und uns überhaupt einen Untermietvertrag machen oder sind wir automatisch Hauptmieter, wenn sie die Eigentümerin ist?

3. Müssen wir dann wirklich zu Ende Juli ausziehen oder kann man das hinauszögern (wohnen in Hamburg und da findet man schnellr und leichter ne Arbeit als eine Wohnung)?

4. Können wir irgendwelche Ansprüche stellen? (Wohnen ja schlie0lich grad mal 6 Wochen hier, haben jede Menge Kosten, die ein Umzug eben mitbringt, gehabt) und schwimmen als junge Erwachsene auch nicht in Geld!

5. Können wir sie wegen "Vortäuschung falscher Tatsachen" o-ä. belangen, weil sie uns vor Mietvertragszustandekommen nicht über einen eventuellen Verkauf und Auszug informiert hat?

Wir sind total verzweifelt und wären über jeden Tipp dankbar!

Grüße,
Kleine Wolke
Stichwörter: uns + vermieterin + gehauen + ohr + übers

3 Kommentare zu „Vermieterin hat uns übers Ohr gehauen, oder???”

Susanne Experte!

Dein Schwager ist wohl nicht gerade fit in Mietrecht? Setz Dich mal mit ihm in Verbindung.
Erbengemeinschaft: ist eine Eigentümergemeinschaft für ein MFH. I.d.R. ist hier kein bestimmtes Gewerk (Etage) einem Mitglied zugeordnet, sondern die Mitglieder sind zu gleichen Teilen Eigentümer. Passiert z.B. wenn ein MFH durch die Eltern auf mehrere Kinder gleichzeitig vererbt wird.

Was steht im Mietvertrag bei Vermieter? Ist dort ihr Name aufgeführt oder steht dort Erbengemeinschaft Blabla?
Trotzdem: ist sie Eigentümerin, kann ja schlecht ein Untermietvertrag gemacht worden sein.
Meiner Meinung nach seid Ihr definitiv nicht kündbar, weil das Haus verkauft werden soll, da sollen die sich was besseres einfallen lassen.
Fragt doch mal, wieviel sie denn springen lassen würde, wenn Du freiwillig ausziehst. Falls das in H so schwer ist, sollten da 10 Teuro plus Umzug schon drin sein...

KleineWolke

Hallo Susanne!

Herzlichen Dank für deine Antwort!
Mein Schwager kennt sich da gut aus, allerdings bin ich anscheinend nicht gut im formulieren <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Was eine Erbengemeinschaft ist, hat er mir auch so erklärt, ich wollte gerne insgesamt noch eine weitere fachkundige Meinung einholen. Aber die habe ich ja bekommen <!-- s :) --><!-- s :) -->

Im Mietvertrag steht nur ihr Name, von der Erbengemeinschaft steht da nichts. Ist das rechtlich denn okay? Also unser UNTERmietvertrag gültig? Oder ist es automatisch ein Hauptmietvertrag, wenn sie Eigentümerin ist? Habe ein wenig Sorge, dass der Vertrag nicht rechtskräftig ist!
Es ist leider wirklich ein Untermietvertrag!
Wir waren gestern bei 3 Nachbarn und haben denen von der ganzen Sach erzählt und die mal gefragt, mit wem die ihre Mietverträge aus der Erbengemeinschaft haben und was für Verträge das sind.

Nachbar 1 (vor 3 Wochen eingezogen) hat einen Untermietvertrag mit der Schwester unserer Vermieterin, welcher erst auf 2 Jahre befristet war und seit letzten Freitag (da hat der Nachbar erfahren, dass das Haus verkauft wird/wurde) hat er einen Auflösungsvertrag und muss zum Ende des Jahres raus.

Nachbarin 2 ( wohnt seit 8 Wochen im Haus, ihr Freund seit 6 Jahren), sie haben sozusagen einen Unteruntermietvertrag. Die Frau, die die Wohnung eigentlich angemietet hat, lebt dort seit Jahren nicht mehr und hat die Wohnung einfach ihrerseits untervermietet. Die haben also einen dubiosen Vertrag hoch 5! Beide wissen nichts vom Auszug und Hausverkauf!

Nachbarin 3 (wohnt seit 46 Jahren in dem Haus), hat uns dann erstmal über die Erbengemeinschaft aufgeklärt (es sieht so aus, dass der Vater meiner Vermieterin vor 2 Jahren verstorben ist, ihm das Haus gehörte und er es u.a. an seine beiden Töchter und 2 andere Personen vererbt hat). Auch diese Nachbarin weiß noch von nichts, dabei ist das Ganze wohl seit letzten Freitag amtlich!

Wollen die denn nur uns und denn direkten Nachbar raushaben? Geht das? Welchen Sinn könnte das machen? Entweder alle oder keiner, oder?
Ich finde das alles mehr als dubios!

KleineWolke

KleineWolke

Update:

Unsere Vermieterin erzählte meiner Mitbewohnerin, dass sie NICHT Eigentümerin sei, sondern nur zu 1/8 an dem Ganzen beteiligt!

Aber 1/8 ist 1/8 und somit 1/8 Eigentümerin oder seh ich das falsch???

Rat nochmals sehr erwünscht!!!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.