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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nun ich habe einen Untermietvertrag, indem eine bestimmte Miete festgesetzt ist, zusammen setzt sich diese neben dem Anteil für die qm des Raumes zusätzlich aus
einem Anteil für Strom und einem Anteil für Warmwasser. Dies alles macht eine Gesamtmiete aus.
Nun meine Frage, bin ich verpflichtet meinem Vermieter, der nun seine jährliche Strom-Warmwasserrechnung erhalten hat, einen zu meiner normalen Miete, bestimmten
Beitrag zu zahlen.

Kurzum er verlangt, dass ich mich an der Rechnung beteilige. Hierzu steht jedoch nichts in meinem Untermietvertrag. Ebenso auch nichts gemäß "Anlage 3 zu § 27 der
II. Berechnungsverordnung" was Betriebskosten angehen.(Im Vertrag steht nur: das mir ein Raum untervermietet wird und das ich eine Miete mit 200Euro(setzt sich
zusammen aus einem einem Anteil für Strom & Warmwasser).

Zusammengefasst verstehe ich meine im Untermietvertrag festgesetzte Miete als eine Pauschalmiete, was die Strom-Warmwasserkosten angeht. Da ja auch anderes
nicht im Untermietvertrag steht. Kann ich also nun für die tatsächlichen Beträge, die angefallen sind(im übrigen in einer Wohnung, die nicht ich allein bewohne)
herangezogen werden??? Was gilt ebenfalls für die Betreibskosten für die gesamte Wohnung, die ja auch vom Vermieter(Haus)) irgendwann von meinem
Vermieter(Wohnung, damit auch meine Zimmer) verlangt werden.

Für Antworten würde ich mich sehr freuen

MfG
Eike
Stichwörter: berechnet + untermietvertrag

0 Kommentare zu „Untermietvertrag, was darf berechnet werden ???”

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