gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfristen
Nach dem BGH-Urteil gelten die im neuen Mietrecht von 2001 angegebenen Kündigungsfristen nicht für Mietverträge, die vorher geschlossen wurden.Gibt es Bestrebungen / Anträge, dass das Gestz überarbeitet wird, sodass es für alle Verträge einheitliche Kündigungsfristen von 3 Monaten gibt, fragt
Gulliver
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antwort von administrator am
Hallo,hab mal auf der Seite des Mieterschutzbundes etwas zu diesem Thema gelesen, ob es aber durchgesetzt wird, glaube eher nicht, da langsam das neue Recht verwässert wird:
Nach BGH-Entscheidung: Rechtslage für Mieter verschlechtert
Mieterbund befürchtet Fesselungsverträge
(dmb) Mieter und Vermieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass das Kündigungsrecht des Mieters für einen festen Zeitraum ausgeschlossen wird, hier 60 Monate (BGH VIII ZR 81/03).
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der Ziele der Mietrechtsreform 2001 auch völlig unverständlich“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einer ersten Stellungnahme.
„Ich fürchte, dass jetzt eine Welle von Fesselungs- oder Knebelverträgen auf Mieter zukommen wird, mit denen die positiven Ansätze der Mietrechtsreform, wie die kurzen Kündigungsfristen für Mieter, unterlaufen werden können. Das gilt vor allem auf angespannten Wohnungsmärkten.“
Mit der Mietrechtsreform 2001 hatte der Gesetzgeber entschieden, dass Mieter befristete Mietverträge immer mit einer kurzen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen dürfen.
Gleichzeitig hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen einfachen unbefristeten Mietvertrag zu schließen, abgeschafft.
„Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs ermöglicht es dem Vermieter jetzt, die Neuregelungen der Mietrechtsreform im Ergebnis auszuschließen. Statt kurzer Kündigungsfristen gibt es dann lange – einseitige – Kündigungsausschlüsse. Unter dem Strich hat sich die Rechtslage für Mieter drastisch verschlechtert“, so der Mieterbund-Direktor.
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Quelle:mieterbund.de
