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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,einige werden jetzt bestimmt meinen ,selber Schuld, aber ich möchte trotzdem um Rat fragen.
Nach einer NK Nachzahlung die 2003 auf uns zukam, wurde der monatliche Nk Beitrag um 20,- Euro erhöht bzw. angepasst und wir änderten den Dauerauftrag für die monatl. Mietüberweisung.
So weit so gut. In den vergangenen drei Jahren bekamen wir immer ein Guthaben so zwischen 300,- (2003)- 58,- (2005) zurück und die Abrechnung gab uns keinen Grund zur Überprüfung.
Die Abrechnung für 2006 bescherte uns allerdings eine satte Nachzahlung von 566,- Euro. Nur auf Grund dessen ließen wir die NK Abrechnung von einem Bekannten prüfen, aber es war soweit alles ok, seiner Meiner nach.
Wir vertieften uns das erste mal wirklich in die Materie und da fiel uns der Betrag der geleisteten Vorauszahlungen auf. Der stimmte nicht überein, mit den wirklich geleisteten Zahlungen. Seit 2003 zahlten wir monatl. 20,- Euro mehr, ohne dass der Vermieter, der dienstleistenden Gemeindeverwaltung , die die NK Abrechnungen zusammenstellen, darüber informiert hatte.
Unsere Vorauszahlungen betrugen also jährlich 240,- Euro mehr wie angegeben. Da wir aber blind vertraut und nicht nachgeprüft haben, hätten wir nun eine Nachzahlung von 445,- Euro ( alle Guthaben und die jetzige Nachzahlung verrechnet) seitens des Vermieters zu erwarten.
Haben wir überhaupt das Recht, im Nachhinein eine solche Forderung an unseren Vermieter zu stellen?[/b:106e7]
Oder bleibt uns nur die Klärung für die letzte NK abrechnung.
Bin auf alles gefasst , danke aber schon jetzt für einige Tipps

0 Kommentare zu „NK Vorrauszahlungen-Erhöhung vom Vermieter nicht berücksicht”

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