gefragt von administrator am 30.11.1999

Ist die Abrechnung des Postens "Winterdienst" in d

Ist die Abrechnung des Postens "Winterdienst" in der BK-Abrechnung erlaubt, auch wenn dieser weder im MV unter "zuzügl. nachstehender Betriebskosten" noch unter Aufstellung der BK (Anlage 3 zu $27 Abs 1 der 2, BV) spezifiziert ist???
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Stichwörter: abrechnung + postens + winterdienst

Antworten

antwort von ass am
Hallo,

wenn der Vermieter eine Änderung der Verteilung bei der Abrechnung vornimmt, muß er das zu Beginn des Abrechnungszeitraumes schriftlich mitteilen.

Er kann also nicht einfach Kosten hinzufügen oder den Verteilerschlüssel ändern. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn der Vermieter zur verbrauchsabhängigen Verteilung übergeht, z.B. durch den Einbau von Wasseruhren.

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