gefragt von administrator am 30.11.1999

Ist es Zulässig, daß Betriebskosten pauschale erhoben wird u

Ist es Zulässig, daß Betriebskosten pauschale erhoben wird und diese dann nicht abgerechnet wird? Nur KW WW und Hzg sollen getrennt davon abgerechnet werden.

Antworten

antwort von ass am
Hallo,
diese Vorgehensweise ist [u:285d5][b:285d5]nicht[/b:285d5][/u:285d5] zulässig. Der Vermieter muß in der Abrechnung auch die sogenannten "kalten Betriebskosten" verteilen.

Du solltest jedoch versuchen zu schätzen, ob Du nicht eventuelle aus den "kalten Betriebskosten" eine Nachzahlung bekommst.

Vor allen Dingen Kosten wie Müll, Straßenreinigung, Grundsteuer, Versicherungen sind in der letzten Jahren enorm gestiegen.
Wenn Du die Abrechnung forderst, die Dir zusteht, kann es sein daß Du ´drauf zahlen mußt.

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