gefragt von administrator am 30.11.1999
Mahngebühren bei Zahlungsverzug
Mahngebühren bei ZahlungsverzugIm Mietvertrag vereinbarte Mahngebühren von 20 DM pro Mahnung sind zu hoch und damit unwirksam. (AG Berlin Schöneberg, Az. 7 C 509/98, aus: ZMR 1999, S. 489) Darüber hinaus sind Vertragsstrafen in Wohnmietverträgen gemäß § 550a BGB (§ 555 BGB neu) ohnehin unwirksam.
