gefragt von administrator am 30.11.1999

Lärm durch Rockkonzerte

Lärm durch Rockkonzerte

Musiklärm von einem öffentlichen Nachbargrundstück (hier: ein Rockkonzert auf dem Fußballplatz beim alljährlichen Sommerfest) muss trotz Lärmschutzbestimmungen toleriert werden, wenn solche Veranstaltungen "für eine Stadt oder eine Gemeinde von besonderer Bedeutung sind und nur einmal jährlich stattfinden". Statt bis 22:00 Uhr ist bis 24:00 Uhr ein Lärmpegel von bis zu 70 dB(A) hinnehmbar. Danach ist der Richtwert für seltene Störereignisse von 55 dB(A) einzuhalten. (BGH, Az. V ZR 41/03)
Anmerkung: Hier ging es nicht um die Frage zulässiger Mietminderung, sondern um den Musiklärm der Rock-Veranstaltung bis weit nach Mitternacht.
Stichwörter: lärm + rockkonzerte

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Welche Rechte bei Lärm- bzw. Geruchsbelästigung?
Garagentor und Lärm
Hunde und Lärm
Kündigung wegen Lärm
Lärm durch Baden, Feiern und Kirchenglocken