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andypol23 hat diese Frage gestellt
Hallo,

unsere Zentralheizung ist seit einem Jahr defekt, so dass meine Mieterin ab Oktober nicht mehr als 18 Grad in der Wohnung hat.
Die Eigentümerversammlung hat jedoch, trotz Festellens des Defektes, die Entscheidung über die notwendige Reparatur auf das nächste Jahr verschoben.
Grund war, dass eine Sonderzulage bezahlt werden müsse und man auch eigentlich auf Fernwärme umsteigen wolle. Die Entscheidung, ob dies gehe, wäre jedoch erst nächstes Jahr zu fällen.
Meine Mieterin hat nun aber schon den letzten Winter gefroren und will dies nicht mehr hin nehmen.
Die Verwaltung hat das vorrübergehende Zur Verfügung stellen von Radiatoren in der Wohnung meiner Mieterin vorgeschlagen, was weder meiner Mieterin noch mir gefällt.
Was kann ich machen? Muss ich die Radiatoren billigen oder kann ich die Eigentümer verpflichten, die Heizungsanlage zu erneuern?


Gruß,

Andreas

0 Kommentare zu „Eigentümerversammlung verweigert”

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