gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Untervermietung
Kündigung wegen UntervermietungÜberlässt der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters unterschiedlichen Personen über einen Zeitraum von über 3 Monaten seine Wohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristgemäß kündigen. (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.1995, aus: WM 1995, S. 396)
Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter ohne vorherige Genehmigung des Vermieters einfach die Wohnung untervermietet. (BayOLG, RE vom 26.04.1995, aus: WM 1995, S. 378)
