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Kündigung wegen Mietereinbauten

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Kündigung wegen Mietereinbauten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter sich weigert, die ohne Genehmigung vorgenommenen Einbauten einer Dusche, eines Waschbeckens und einer Toilettenschüssel trotz Abmachung wieder rückgängig zu machen. (AG Berlin Tiergarten, Az. 2 C 394/98, aus: GE 2/2000, S. 127)
Stichwörter: kündigung + mietereinbauten + wegen

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