gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Geruchsbelästigung
Kündigung wegen GeruchsbelästigungGrillt der Mieter trotz vereinbartem Verbot in der Hausordnung auf dem Balkon und dringen übel riechende Brat- und Fettgerüche in andere Wohnungen, kann nach mehreren vorherigen Abmahnungen fristlos gekündigt werden. (LG Essen, Az. 10 S 438/01, aus: WM 2002, S. 337)
