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Kündigungsverzicht

Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, für eine bestimmte Dauer während des unbefristeten Mietverhältnisses nicht kündigen zu können, ist unwirksam. (AG Nauen, Az. 10 C 386/99, aus: WM 7/01, S. 339; AG Pankow/Weißensee, Az. 100 C 492/02, aus: GE 2003, S. 593)

Auch der einseitig durch den Mieter im Vertrag erklärte Kündigungsverzicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, ist unwirksam. (LG Duisburg, Az. 13 S 417/01, aus: NZM 2003, S. 354)
Stichwörter: kündigungsverzicht

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