gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsschreiben und Eheleute

Kündigungsschreiben und Eheleute

Wenn die Vermieter Eheleute sind, muss eine Kündigung von beiden Eheleuten unterzeichnet sein. Sonst ist sie unwirksam. (AG Berlin Spandau, Az. 3 C 606/95)
Stichwörter: eheleute + kündigungsschreiben

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