gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsschreiben und Eheleute
Kündigungsschreiben und EheleuteWenn die Vermieter Eheleute sind, muss eine Kündigung von beiden Eheleuten unterzeichnet sein. Sonst ist sie unwirksam. (AG Berlin Spandau, Az. 3 C 606/95)
