Kündigungsschreiben und Eheleute
Wenn die Vermieter Eheleute sind, muss eine Kündigung von beiden Eheleuten unterzeichnet sein. Sonst ist sie unwirksam. (AG Berlin Spandau, Az. 3 C 606/95)
Die Frage, ob der nicht unterzeichnende Ehegatte Vertragspartei wird, kann ganz entschei-dende Bedeutung haben, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt. Nach Beendigung des Mi...
Eheleute als Mitmieter
Sind im Kopf des Mietvertrages die Ehefrau und der Ehemann als Mieter genannt, hat aber allein der Ehemann den Vertrag unterschrieben, ist die Ehefrau schon dadurch nicht ...