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Hundehaltung und Gleichbehandlung

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Hundehaltung und Gleichbehandlung

Der Vermieter ist bei der Genehmigung der Hundehaltung zu einer weitgehenden Gleichbehandlung seiner Mieter verpflichtet, soweit sich die Mieter in demselben oder in benachbarten Gebäuden befinden. (AG Leonberg, Az. 5 C 836/96, aus: WM 4/97, S. 210).
Stichwörter: gleichbehandlung + hundehaltung

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