gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizungskeller und Zugang für den Mieter

Heizungskeller und Zugang für den Mieter

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Zugang zum Heizungskeller. Er kann auch nicht beanspruchen, dass ihm durch Hinterlegung eines Schlüssels der jederzeitige Zugang ermöglicht wird. (AG Lörrach, Az. 3 C 608/93, aus: WM 4/96)
Stichwörter: mieter + zugang + heizungskeller

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