gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausreinigung durch die Mieter

Hausreinigung durch die Mieter

Sind die Mieter zur Reinigung der Flure und Treppen des Hauses verpflichtet, so ist der Vermieter nur unter besonderen Umständen berechtigt, ein Reinigungsunternehmen zu beauftragen und die Kosten umzulegen.
Fall: Der Mieter ist laut Mietvertrag verpflichtet, Flure und Treppen des Hauses zu reinigen. Deshalb kann der Vermieter nicht einfach eine Firma mit der Reinigung beauftragen und die Kosten in die Betriebskostenabrechnung aufnehmen. Dieser Vorgang stellt eine unzulässige einseitige Vertragsänderung dar. (AG Frankfurt/Oder, Az. 2.2 C 1295/96, aus: GE 8/97, S. 493)
Stichwörter: hausreinigung + mieter

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