gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbehalten d. Guthabens NK

Hallo Ihr,

ich hab mich riesig gefreut, daß ich diesmal ein Guthaben mit meiner Nebenkostenabrechnung habe. Nun will die Vermieterin aber das Geld ein Jahr auf ihrem Konto liegen lassen und es nach einem Jahr zinslos auszahlen. Geht das denn überhaupt? Wird das nich normalerweise verrechnet oder ausgezahlt?
Vielen Dank und lieber Gruß Merri
Stichwörter: einbehalten + guthabens + nk

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

das geht auf jedenfall nicht, da das Guthaben Geld ist, was Sie zuviel bezahlt haben und Ihnen gehört, normalerweise wird das Guthaben entweder Verrechnet (Miete/Nebenkosten) oder ausgezahlt, so ist das bei uns im Haus auch.
Dann auch noch Zinslos - ist eine Frechheit und würde ich mir nicht gefallen lassen, schriftlich Auffordern - Auszahlen bzw. Verrechnen - wenn es nicht geht, die nächste Miete um den Betrag des Guthabens kürzen, Sie sind auf jedenfall im Recht !!!

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