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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Feuerlöscher und Betriebskosten

Die Wartungskosten für Feuerlöscher sind nicht als Teil der Heizkosten umlagefähig. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich deren Umlagefähigkeit vereinbart wurde. (AG Stuttgart, Az. 34 C 6338/94, aus: WM 4/97, S. 40)
Stichwörter: betriebskosten + feuerlöscher

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