gefragt von administrator am 30.11.1999

Feuerlöscher und Betriebskosten

Feuerlöscher und Betriebskosten

Die Wartungskosten für Feuerlöscher sind nicht als Teil der Heizkosten umlagefähig. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich deren Umlagefähigkeit vereinbart wurde. (AG Stuttgart, Az. 34 C 6338/94, aus: WM 4/97, S. 40)
Stichwörter: betriebskosten + feuerlöscher

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