gefragt von administrator am 30.11.1999
Feuerlöscher und Betriebskosten
Feuerlöscher und BetriebskostenDie Wartungskosten für Feuerlöscher sind nicht als Teil der Heizkosten umlagefähig. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich deren Umlagefähigkeit vereinbart wurde. (AG Stuttgart, Az. 34 C 6338/94, aus: WM 4/97, S. 40)
