gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbruch und Versicherungsschutz

Einbruch und Versicherungsschutz

Wird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)
Stichwörter: einbruch + versicherungsschutz

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Einbruch und Reparaturkosten
Einbruch und Versicherungsschutz
Einbruch und Versicherungsschutz
Beschädigung der Wohnungstür nach Einbruch
Einbruch im Geschäft wer haftet ??