gefragt von administrator am 30.11.1999
Einbruch und Versicherungsschutz
Einbruch und VersicherungsschutzWird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)
