gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietspiegel Frag und Nebenkostenabrechnung wird nicht erstel

 Mietspiegel:
 
Ich wohne in 45478 Mülheim an der Ruhr.
die  Wohnung nebenan soll nun für 1,07 € weniger je qm als meine vermietet
werden, an wahrscheinlich mehrere junge Leute. Bad befindet sich im Keller.
ich bewohne die Wohnung übrigens alleine.
 
Nebenkosten:
 
Hier bitte ich um Angaben, ab wann der Mietvertrag geschlossen wurde, denn
das ist auch wichtig. Auch hier die Frage nochmals angeben
Mietvertrag wurde abgeschlossen: 10.05.2001. dort steht: Die miete (netto
kalt nicht angekreuzt und brutto kalt nicht angekreuzt) monatlich z.Z. Betrag 1.100,00 DM
Der Heizkostenvorschuß gemäß § 9 beträgt monatlich z.Z. Betrag 150,00 DM
also gesamt 639,11 € ich bekomme keinerlei Abrechnungen, ist das o.k???, Ist die Miete
überhöht???
 
viele Grüße Simone Krause

Antworten

antwort von administrator am
hi,

Mietspiegel ist:

Für eine 3-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmeter Wohnfläche zahlen Sie in Mülheim an der Ruhr durchschnittlich:


Fertigstellung Nettokaltmiete je qm (Euro)
Altbau bis einschl. 1948 4,1
Altbau von 1949 bis 2001 5,2
Neubau ab 2002 6,5

Die Nebenkostenabrechnung muß Ihr Vermieter Jährlich erstellen, wenn nicht können Sie diesen Gerichtlich zwingen, ab 09.2001 gilt neues Recht, sollten Sie bei der Berechnung noch zahlen müssen, so verfällt der Anspruch des Vermieters, Ihr Guthaben verfällt aber nicht !

Frist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung 12 Monate

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