hat diese Frage am gestellt
ass
Hallo Michael,
Ihr Einduck ist richtig, Kosten für die Toilettendeckel gehören [u:e19fd][b:e19fd]nicht[/b:e19fd][/u:e19fd] in die Nebenkostenabrechnung.
Generell kann man sagen, in der Nebenkostenabrechnung dürfen nur [b:e19fd][u:e19fd]"laufende Kosten"[/u:e19fd][/b:e19fd] abgerechnet werden. Hierzu gehören [b:e19fd][u:e19fd]keine [/u:e19fd][/b:e19fd]Reparaturen. Welche Betriebskosten abgerechnet werden können, finden Sie detailliert unter
[url=http://www.betriebskosten-lexikon.de/lexikon.htm]http://www.betriebskosten-lexikon.de/lexikon.htm[/url].[/color:e19fd]
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