gefragt von administrator am 30.11.1999
Kaltwasserabrechnung
In meiner Wohnung sind Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser vorhanden. Ist es zulässig, die Kaltwasserkosten nach Fläche umzulegen, wenn in meinem Mietvertrag eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart ist?