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Wer trägt Baumschnittkosten, wenn kein Nutzungsrecht für den Garten?

 tiggerli hat diese Frage am 16.09.2008 gestellt
Hallo,
wir wohnen im ersten Stock einer Mietswohnung,ohne Gartenmitbenutzung, da der Garten vom Erdgeschossvermieter benutzt wird.
Trotzdem wurden uns 500 Euro Baumschnittkosten als Nebenkosten in Rechnung gestellt.Mieterverein sagt, dass dies micht rechtens ist Vermieter meint wir machen das was gerechtlich festgelegt ist, da seine Hausverwaltung meint es wäre ok.
Davon abgesehn, dass wir keine Gartennutzung haben kann es doch nicht sein, dass die 500 Euro auf ein Jahr umgelegt werden, wenn wir jetzt nächstes jahr ausziehen, haben wir dann den Baumschnitt für die nächsten 5 Jahre und folgenden Mietern gezahlt-das kann ja wohl nicht sein, oder? Kennt jemand Gerichtsurteile zu dem Thema?

Danke
Stichwörter: gartenpflege

0 Kommentare zu „ Wer trägt Baumschnittkosten, wenn kein Nutzungsrecht für den Garten?”

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