gefragt von administrator am 30.11.1999

In welchen Fällen ist der abgeschlossene Mietvertrag nichtig

In welchen Fällen ist der abgeschlossene Mietvertrag nichtig?


Der abgeschlossene Mietvertrag ist insbesondere nichtig, wenn
- er die guten Sitten oder
- gegen ein gesetzliches Verbot
verstößt

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