gefragt von administrator am 30.11.1999
In welchen Fällen ist der abgeschlossene Mietvertrag nichtig
In welchen Fällen ist der abgeschlossene Mietvertrag nichtig?Der abgeschlossene Mietvertrag ist insbesondere nichtig, wenn
- er die guten Sitten oder
- gegen ein gesetzliches Verbot
verstößt
