gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfristen Studentenwohnheim

Hallo. Ich wohne in einem Studentenwohnheim (Träger ist das Studentenwerk) und möchte demnächst kündigen. Auf Anfrage gab es folgende AUssage:

[quote:92b15]>> Eine fristgerechte Kündigung ist immer nur zum 01.09. oder 01.03. eine
Jahres möglich. Die Kündigung muss 3 Monate vorher eingegangen sein.
[/quote:92b15]

Drei Monate ist klar, aber kann man mir wirklich vorschreiben nur an zwei fixen Terminen im Jahr kündigen zu können?

Danke schonmal im voraus

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